Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

auri technologies GmbH

Sedanstraße 3

23909 Ratzeburg

 

 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Leistungen der auri technologies GmbH (auch als „wir" oder „auri technologies" bezeichnet), die an Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Du“) bereitgestellt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen der Geltung ausdrücklich zu. Mit unseren Leistungen und unseren AGB richten wir uns ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB).

 

Präambel

 

Sofern Du einen Lizenzvertrag mit uns über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen hast, der bspw. durch Deine Registrierung für unsere Software Leistungen über unseren Registrierungsprozess samt anschließender Registrierungsbestätigung oder durch die verbindliche Bestellung von unseren Software Leistungen auf Basis unseres Lizenzvertrages zustande kommt (insgesamt nachfolgend auch „Lizenzvertrag“ genannt), erwirbst Du vorbehaltlich besonderer übereinstimmender Vereinbarungen im Lizenzvertrag, im Angebot, Deiner Registrierung oder Deiner Bestellung folgende Leistungen & Rechte.

 

 

1.      Vertragsgegenstand

 

(1)          auri technologies bietet mit flow5 eine Software zur KI-gestützten Abbildung, Orchestrierung und Automatisierung von Unternehmensprozessen.

(2)         Die Leistungen, die wir Dir gegenüber erbringen, können die im Lizenzvertrag, im Registrierungs- oder Bestellprozess bzw. die in diesen AGB oder den hierin referenzierten Dokumenten wie AVV, Leistungsbeschreibung und Preismodell genannten Bestandteile enthalten.

(3)         Eine Übersicht über unsere Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die in ihrer jeweiligen Fassung aus dem Lizenzvertrag ersichtlich ist.

(4)         Da wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Dir personenbezogene Daten für Dich im Auftrag verarbeiten, erfolgt diese Verarbeitung auf Basis des Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 DSGVO („AVV“), der unmittelbar mit Wirksamwerden des Lizenzvertrages Geltung erlangt. Der jeweils geltende AVV ist auf unserer Website unter https://auriconsult.com/avv hinterlegt oder liegt dem Lizenzvertrag als Anlage bei.

 

 

a.         Software- / Software Leistungen

 

(1)          Bei flow5 und den hierin erfolgenden Prozessen handelt es sich um eine „Software-as-a-Service“ („SaaS“) Lösung (nachfolgend auch „Software“ oder „Software Leistungen“), die unmittelbar auf Deinen Servern oder wahlweise auf unseren Servern betrieben wird.

(2)         Unsere Software Leistungen stellen wir Dir im Rahmen eines „Abonnementmodells“ (engl. „Subscription-model“), juristisch gesehen also als Mietsache für die Dauer unserer Vertragsbeziehung zur Verfügung. Durch die flexiblen Funktionalitäten und dem flexiblen Lizenzmodell kann die Konfiguration der Funktionen individuell an die Bedürfnisse jedes Kunden angepasst werden.

 

 

b.       Dienstleistungen

 

(1)          Neben den Software Leistungen bieten wir Dir, sofern gesondert im Lizenzvertrag vereinbart, im Zusammenhang mit unseren Software Leistungen stehende Dienstleistungen an. Diese Dienstleistungen können insbesondere aus folgenden Leistungsbestandteilen bestehen:

 

a.      Implementierung,

b.     Einrichtung,

c.      Workshops,

d.     Schulungen,

e.      Customizing,

f.       Beratung.

 

(2)         Die Beauftragung von Dienstleistungen ist über eine individuelle Vereinbarung über Leistungsinhalte und Vergütung im Rahmen des Lizenzvertrages möglich. Bei der Erbringung von Dienstleistungen wird unsere Vergütung, sofern nicht anderweitig im Lizenzvertrag vereinbart, anhand der dafür angefallenen Personentage, nach Stunden bzw. entsprechend der hierfür geltenden Pauschalen abgerechnet.

 

 

c.        Web- & Serverhosting

 

(1)          Wir erbringen, sofern im Lizenzvertrag vereinbart, in Bezug auf unsere Software Leistungen zudem Web- & Server-Hosting Leistungen. Unsere Web- & Server-Hosting Leistungen umfassen insbesondere die Zurverfügungstellung einer IT-Umgebung für unsere Software. Die IT-Umgebung wird innerhalb von einem oder mehreren Servern angelegt. Diese Server liegen lokal bei uns bzw. in angemieteten Rechenzentren. Sie können auch aus Virtuellen Privaten Servern bestehen oder bei professionellen Hosting Providern angemietet werden.

(2)         Im Rahmen unserer Web- & Server-Hosting Leistungen überlassen wir Dir einen Speicherplatz in der von Dir gebuchten bzw. in der von uns im Rahmen des von Dir gebuchten Modells bereitgestellten Größe zur Speicherung Deiner Daten.

(3)         Wir tragen weiterhin dafür Sorge, dass Deine gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Du bleibst Alleinberechtigter an den Daten und können jederzeit die Herausgabe verlangen. Du bist dabei nicht berechtigt, Deinen Speicherplatz einem Dritten zur Nutzung zu überlassen.

 

 

d.       Support-Leistungen

 

(1)          Weiterhin bieten wir in Bezug auf unsere Software Leistungen ergänzende Support-Leistungen an. Diese Support-Leistungen bestehen insbesondere aus dem Einspielen von Sicherheit-Updates und der regelmäßigen Weiterentwicklung unserer Leistungen.

(2)         Darüber hinaus gewährleisten wir für Dich eine direkte Erreichbarkeit für dringende Unterstützung in Supportfällen. Alle Informationen zum Support und den entsprechenden Kontaktstellen findest Du in unserer Leistungsbeschreibung im Lizenzvertrag.

 

 

e.        Implementierungsleistungen

 

(1)          Im Rahmen unserer Implementierungsleistungen richten wir die Software nach den gemeinsamen Vereinbarungen im Lizenzvertrag für Dich ein. Hierbei gelten zusätzlich zu den übrigen Regelungen dieser AGB die folgenden Bedingungen:

(2)         Die Implementierung der Software folgt in der Regel den Meilensteinvereinbarungen im Lizenzvertrag. Die im jeweiligen Meilenstein vereinbarte Leistung ist unter den jeweils genannten zeitlichen und inhaltlichen Konditionen zu erbringen.

(3)         Wir erbringen die Implementierungsleistungen sorgfältig nach dem jeweils aktuellen allgemein anerkannten Stand der Technik. Wir berücksichtigen anerkannte Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards (zB ITIL, DIN, ISO) sowie gegebenenfalls mit Dir getroffene Absprachen.

(4)         Im Rahmen der Durchführung unserer Implementierungsleistungen kannst Du Änderungen gegenüber den im Lizenzvertrag getroffenen Vereinbarungen verlangen. Es steht uns frei, für einen Änderungswunsch ein weiteres Angebot vorzulegen, sollten Inhalt und Ausmaß der geänderten Implementierungsleistungen gegenüber den im Lizenzvertrag vereinbarten Implementierungsleistungen einen höheren Aufwand erfordern. Erfordert eine Änderung eine umfangreiche Überprüfung und Umsetzung, so können wir den hierfür erforderlichen Aufwand ebenfalls in Rechnung stellen.

(5)         Die erfolgreiche Umsetzung jedes einzelnen Meilensteins ist durch Abnahme festzustellen. Mit der erfolgreichen Abnahme sind die für die jeweilige Erbringung von Implementierungsleistungen im Rahmen eines Meilensteins vereinbarten Kosten fällig und zahlbar. Die Abnahme richtet sich nach den folgenden Kriterien:

 

a.      Wir werden die in jedem Meilenstein vereinbarten und erbrachten Implementierungsleistungen vorstellen. Diese Implementierungsleistungen sind sodann Gegenstand der von Dir bzw. durch uns gemeinsam durchzuführenden Abnahme. Über die Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen.

b.      Die Abnahme gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Implementierungsleistungen in allen wesentlichen Punkten die vertraglichen Vereinbarungen erfüllen. Vorgenanntes ist insbesondere der Fall, soweit unsere Implementierungsleistungen keine Fehler im Sinne der folgenden Fehlerklassen 1 und 2 aufweisen.

 

                                 i.     Fehlerklasse 1 (Gravierende Fehler): Die ordnungsgemäße Nutzung der Software oder wesentlicher Teile ist ausgeschlossen. Der Betriebsablauf ist derart beeinträchtigt, dass eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

                                ii.     Fehlerklasse 2 (Erhebliche Fehler): Die Nutzung der Software oder wesentlicher Teile ist derart beeinträchtigt, dass eine vernünftige Arbeit mit der Software nur mit nicht unerheblichem Aufwand möglich ist oder ein Einsatz der Software ein nicht zumutbares Risiko für die ordnungsgemäße Funktion eines Parallelsystems darstellt. Eine kurzfristige Abhilfe ist erforderlich.

 

c.      Du hast uns spätestens sieben Werktage nach der Präsentation der Implementierungsleistungen die erfolgreiche Abnahme mindestens in Textform (E-Mail ausreichend) zu bestätigen. Nach Ablauf dieser sieben Werktage gelten unsere Implementierungsleistungen als abgenommen und der Meilenstein als erfolgreich erfüllt.

d.      Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die Abnahme steht jedoch unter dem Vorbehalt der in angemessener Zeit zu erbringende Beseitigung der Mängel durch uns. Diese Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.

e.      Schlägt die Abnahme fehl, weil vereinbarte, wesentliche Teile der Implementierungsleistungen nicht vereinbarungsgemäß erbracht wurden, so hast Du uns eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel zu übergeben. Nach Ablauf einer angemessenen Frist haben wir dann eine mangelfreie und abnahmefähige Implementierungsleistungen im jeweiligen Meilenstein bereitzustellen. Im Rahmen der darauffolgenden Prüfung werden nur die protokollierten Mängel geprüft, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.

 

 

 

2.      Vergütung für unsere Leistungen

 

(1)          Unsere Leistungen erwirbst Du grds. zu den Konditionen des gewählten Preismodells bzw. nach den Konditionen des Lizenzvertrages.

(2)         Unsere Dienstleistungen rechnen wir grds. nach Aufwand, entsprechend der Vereinbarungen im Lizenzvertrag ab.

(3)         Jede Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt und am Ort der Erbringung der Leistung.

(4)         Die Vergütung für die von uns zu erbringenden Leistungen ist von Dir grds. jeweils im Voraus für den entsprechenden Vertragsmonat zu zahlen. Wir sind darüber hinaus berechtigt, Dir die jeweilige Vergütung für bis zu 12 Monate im Voraus in Rechnung zu stellen bzw. eine Vorauszahlung auf unsere Leistungen zu erhalten. Letzteres gilt insbesondere für Gebühren, die aufgrund der Ersteinrichtung der Software entstehen.

(5)         Unsere Rechnungen werden mit Zugang bei Dir fällig und sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Kalendertagen auf unser in der Rechnung angegebenes Konto zu zahlen. Wir sind berechtigt, sämtliche Vergütungen über Zahlungsdienstleister einzuziehen. Sollten wir dies tun, so hast Du bei der Nutzung dieser Zahlungsdienstleister ebenfalls deren Geschäftsbedingungen zu beachten. Für keinen der Zahlungsdienstleister erheben wir von Dir eine gesonderte Gebühr.

(6)         Reisekosten und Spesen sind gesondert zu vergüten. Haben die Parteien keine Festlegung getroffen, erfolgt dies nach den im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung geltenden steuerlichen Höchstsätzen.

(7)         Wir haben neben vertraglich vereinbarten Preisveränderungen das Recht, maximal einmal jährlich unsere Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die „Preisbildung“ maßgeblich sind. Für eine Preisanpassung gilt Folgendes:

 

a.      Preisbildung: Für die Preisbildung maßgeblich sind insbesondere die Kosten für Technik (z. B. Betrieb von Rechenzentren, Hardware, technischer Service) und Kosten für Betrieb der Leistungen (Lizenzen, insbesondere Softwarelizenzen, Kosten der Domainregistrierung- und -verwaltung, Kosten unserer Lieferanten, die die Leistung in unserem Auftrag direkt bei Dir ausführen), Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotline, Abrechnungs- und IT Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energie, Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen, Finanzierungskosten, Rechnungsstellung und Bezahlung) sowie hoheitlich auferlegten Gebühren, Steuern, Abgaben und Beiträgen. Preisbildende Faktoren können hierbei zudem insbesondere die Anpassung unserer Infrastruktur an den Stand der Technik und das den Risiken für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessene Schutzniveau sowie an die Entwicklung rechtlicher und aufsichtsbehördlicher Anforderungen insbesondere in Bereichen Datenschutz, Telekommunikation und Verbraucherschutz und allgemeine wirtschaftliche Veränderungen, insbesondere die inflationsbedingte Verschlechterung des Geldwertes.

b.      Die Preisentwicklung dieser Kostenfaktoren kann sowohl zur Steigerung als auch zur Senkung der von Dir zu zahlenden Preise führen.

c.      Eine Preisanpassung ist auf den Umfang der Änderungen der Kostenfaktoren begrenzt.

d.      Sowohl bei der Preissteigerung als auch bei der Preissenkung werden wir berücksichtigen, ob die Preisänderung durch gesunkene/gestiegene Kosten in einem anderen Bereich ausgeglichen werden kann.

e.      Wir werden bei der Ausübung unseres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisanpassung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für Dich ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

f.       Wir werden Dir die Änderung spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Preisänderung hast Du das Recht, den Lizenzvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung ausschließlich auf einer Änderung von hoheitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträgen beruht oder sich zu Deinen Gunsten auswirkt. Du wirst in der Änderungsmitteilung auf Dein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen. Solltest Du innerhalb der vorgenannten Frist nicht kündigen, aber zum Ausdruck bringen, dass nicht mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind („Widerspruch“), haben wir das Recht innerhalb von 4 Wochen seit Deinem Widerspruch, den Lizenzvertrag außerordentlich zu kündigen.

g.      Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.

 

 

3.      Laufzeit des Lizenzvertrages

 

(1)          Der Lizenzvertrag über die Software wird für die im Lizenzvertrag bzw. im Bestellprozess gewählte Dauer, im Übrigen und mangels konkreter Angaben auf die Standardlaufzeit von einem Jahr ab Vertragsschluss geschlossen („Grundlaufzeit“).

(2)         Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Die Regelungen zur Kündigung ergeben sich aus dem Angebot, dem Lizenzvertrag bzw. dem Bestellprozess. Im Übrigen, also mangels Regelung in den vorgenannten Dokumenten und Prozessen gilt: Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien drei (3) Monate zum Ende der Laufzeit. Die Kündigung kann in Textform (mindestens per E-Mail) erfolgen oder durch entsprechende Beendigung der Inanspruchnahme unserer Leistungen in Deinem Admin Bereich. Bei ausbleibender Kündigung verlängert sich der Lizenzvertrag jeweils um die Dauer der Grundlaufzeit.

(3)         Ein Upgrade des gewählten Preismodells bzw. eine Erweiterung der gebuchten Leistungen ist jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich. Die Reduzierung der Nutzerzahl oder das Herunterstufen („Downgrading“) eines Preismodells sind jederzeit mit sofortiger Wirkung zum jeweiligen Folgemonat möglich. Eine Erstattung der für den laufenden Monat entrichteten/zu entrichtenden Kosten erfolgt nicht.

(4)         Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zu unseren Leistungen für Dich und Deine Nutzer gesperrt. Du kannst die mit unseren Leistungen verarbeiteten Inhalte bis zum Wirksamwerden der Kündigung exportieren. Hiernach werden wir Deinen Zugang vollständig löschen. Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Kündigung können von uns auf Nachfrage und ggf. gegen gesonderte Vergütung erbracht werden.

(5)         Wir behalten uns das Recht vor, den Support und die Weiterentwicklung unserer Software jederzeit einzustellen. Wenn wir diese Entscheidung treffen, haben wir das Recht, den Lizenzvertrag mit Dir unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Im vorgenannten Fall bereits erhaltene Vergütungen werden wir Dir erstatten.

(6)         Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Lizenzvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:

 

a.      Du mit Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug kommst und auf eine Mahnung hin Rückstände nicht innerhalb einer Woche seit dem Datum des Zugangs der Mahnung begleichst;

b.      Du vertragliche Verpflichtungen wie insbesondere solchen aus Ziff. 6 dieser AGB trotz einer Abmahnung von unserer Seite verletzt, insbesondere einen vertragswidrigen Gebrauch der Software fortsetzt oder duldest.

 

 

4.     Online Registrierung

 

(1)          Sofern Du unsere Software über den Online Registrierungs- bzw. Bestellprozess lizenzierst, gilt Folgendes:

(2)         Um unsere Software in Übereinstimmung mit unseren AGB nutzen zu können, musst Du ein Benutzerkonto anlegen. Dazu ist eine Online-Registrierung erforderlich.

(3)         Mit erfolgreicher Bestellung unserer Software Leistungen kommt der Lizenzvertrag über die Inanspruchnahme unserer Software Leistungen durch die folgenden Schritte zustande:

 

a.      Auf unserer Website findest Du Informationen über Inhalt und Kosten der von uns angebotenen kostenpflichtigen Software Leistungen. Diese Informationen stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages zur Inanspruchnahme unserer Leistungen dar.

b.      Erst durch Absenden des entsprechenden Bestellformulars gibst Du uns gegenüber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages über die entsprechenden Software Leistungen ab.

c.      Wir weisen Dich vor Absenden des Bestellformulars auf die Kostenpflichtigkeit der Bestellung hin und geben Dir die Möglichkeit, von diesen AGB sowie sonstigen vertraglichen Bedingungen Kenntnis zu nehmen. Diese kannst Du zudem downloaden und speichern.

d.      Weiterhin geben wir Dir vor dem Absenden des Bestellformulars die Möglichkeit, Deine Eingaben zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

e.      Nach Absenden des Bestellformulars erhältst Du von uns eine Eingangsbestätigung Deiner Bestellung an die von Dir mitgeteilte E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung stellt grds. auch die Annahme Deines Angebots auf Inanspruchnahme unserer Software Leistungen dar.

f.       In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird Dir der Vertragstext (bestehend bspw. aus Bestellinhalte, AGB, AVV, Auftragsbestätigung und Rechnung) von uns, ggf. als Link, zugesandt bzw. zur Verfügung gestellt (Vertragsbestätigung). Diese kannst Du downloaden und speichern.

g.      Mit der vollständigen Zahlung der erworbenen Software Leistungen erhältst Du unmittelbaren Zugriff auf die Software Leistungen, soweit nicht anders vereinbart.

 

 

5.      Integrierte Dienste

 

(1)          Für die Zurverfügungstellung unserer Leistungen greifen wir teilweise auf die Dienste von anderen Anbietern zurück, die mit künstlicher Intelligenz arbeiten (nachfolgend auch „Integrierte Dienste“).

(2)         Welche Integrierten Dienste dies sind und von welchem Anbieter sie bereitgestellt werden, kannst Du jederzeit der aktuellen Anlage Integrierte Dienste unterhalb dieser AGB entnehmen, in der wir die Anbieter der Integrierten Dienste, der dahinterstehenden Organisation sowie hierfür geltende weitergehende Geschäftsbedingungen angelegt haben.

(3)         Im Rahmen der Nutzung von Leistungen, die auf Integrierte Dienste zurückgreifen, gilt das Folgende:

 

a.      Wir geben weder eine Garantie noch eine Gewähr für die Richtigkeit und Nutzbarkeit der durch die Integrierten Dienste ausgegebenen Antworten und Ergebnisse. Diese können also durchaus falsch sein. Daraus abgeleitete Handlungen sollten also nicht ungeprüft auf deren Inhalte gestützt werden

b.      Wir geben weder eine Garantie noch eine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit der Integrierten Dienste. Da diese von anderen Organisationen bereitgestellt werden, haben wir keinen Einfluss auf die technischen Verfügbarkeiten.

c.      Wir geben weder eine Garantie noch eine Gewähr dafür, dass die Antworten und Ergebnisse frei von Dir nutzbar sind. Wir weisen deutlich darauf hin, dass sämtliche Antworten und Ergebnisse (urheber-)rechtlich geschützt sein könnten. Ein solcher Schutz verbietet in der Regel insbesondere eine Weiterverbreitung der Antworten und Ergebnisse.

d.      Du entscheidest selbst und sind damit selbst dafür verantwortlich, welche Informationen und Daten Du mit unseren Leistungen teilst, die auf Integrierte Dienste zurückgreifen. Wir prüfen die Integrierten Dienste zwar darauf, ob sie die geltenden Gesetze und unsere Richtlinien einhalten. Dennoch sollten keine Informationen und Daten geteilt werden, die dem Datenschutz oder einem Geheimnisschutz unterfallen bzw. besonders sensible Informationen über sich selbst, Deine Mitarbeitenden, Kunden, Dritte etc. darstellen.

 

(4)         Wir übernehmen, sofern nicht ausdrücklich zugesichert oder gesetzlich vorgeschrieben, keine Verantwortung für aus der Nutzung der Leistungen, die auf Integrierte Dienste zurückgreifen, resultierende Antworten und Ergebnisse bzw. Handlungen oder Unterlassungen Deinerseits. Das bedeutet, wir haften, sofern nicht gesetzlich verbindlich festgelegt, nicht für die Richtigkeit und Passgenauigkeit der Antworten und Ergebnisse der Integrierten Dienste für Deine Absichten oder für die Handlungen und Unterlassungen, die für Dich hieraus resultieren. Im Übrigen haften wir gem. den in diesen AGB kommunizierten Haftungsregelungen.

(5)         Die von uns Integrierten Dienste verarbeiten möglicherweise urheberrechtlich geschützte Positionen bzw. an den Antworten und Ergebnissen, die von den Integrierten Diensten ausgegeben werden, können urheberrechtlich geschützte Positionen bestehen. Diesbezüglich gilt Folgendes: Du räumst uns das frei von Rechten Dritter bestehende Recht ein, sämtliche urheberrechtlich geschützten Positionen, die Du mit unseren Leistungen und damit mit den von uns Integrierten Diensten verarbeitest, an die Integrierten Dienste weiterzugeben. An den von den Integrierten Diensten generierten urheberrechtlich geschützten Werken räumen wir Dir wiederum das einfache Recht ein, diese gem. den Regelungen dieser AGB im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen zu nutzen. Diesbezüglich gilt insbesondere die Regelung zur Einräumung von Nutzungsrechten gem. Ziff. 10 dieser AGB.

(6)         Für die Nutzung einzelner Integrierter Dienste können zusätzliche Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters gelten. Welche Integrierte Dienste wir für die Zurverfügungstellung unserer Leistungen nutzen und welche ggf. weitergehenden Geschäftsbedingungen hierbei gelten, entnimmst Du gern der Anlage Integrierte Dienste, in die wir die von uns verwendeten Integrierten Dienste sowie deren Geschäftsbedingungen darstellen und die wir regelmäßig, etwa bei Hinzufügung weiterer Integrierter Dienste, erneuern. Für die Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen bist Du selbst verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen diese Geschäftsbedingungen zu einem Ausschluss von oder einer Beschränkung der Nutzung dieser Integrierten Dienste führen können. Wir haften nicht für Beschränkungen unserer Leistungen, die aus Deinem Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen eines Integrierten Dienstes resultieren.

(7)         Im Falle von Schäden, die Dir durch die Nutzung Integrierter Dienste entstehen, beschränkt sich unsere Haftung, sofern gesetzlich möglich, auf die Abtretung der Ansprüche von uns gegen den jeweiligen Anbieter der Integrierten Dienste, soweit dessen Geschäftsbedingungen, siehe auch Anlage Integrierte Dienste, diese Abtretung zulassen. Vorgenanntes gilt nicht, wenn Du selbst Vertragspartner des jeweiligen Anbieters der Integrierten Dienste bist. In diesem Fall ist jegliche Haftung unsererseits für entsprechende Schäden, die aus der Nutzung des konkreten Integrierten Dienstes stammen, ausgeschlossen.

 

 

6.      Grundsätze zur Erbringung unserer Leistungen

 

(1)          In unserer Software hast Du die Möglichkeit, weitere Nutzer anzulegen. Hierfür stellen wir Dir bzw. hierfür erstellst Du oder die von Dir angelegten Nutzer entsprechende Passwörter und Zugangscodes. Du bist dafür verantwortlich, die für diesen Vorgang richtigen Informationen über jeden von Dir angelegten Nutzer (Namen, E-Mail-Adressen und Kontaktinformationen) anzugeben und diese Informationen stets aktuell zu halten. Du hast jeden angelegten Nutzer zur Einhaltung dieser AGB, des Lizenzvertrages sowie aller hierin in Bezug genommenen Regelungen zu verpflichten.

(2)         Wir stellen Dir mit unserer Software und ihren Funktionen lediglich eine technische Grundlage für die hiermit durch Dich in den Grenzen der erworbenen Leistungen abzubildenden Zwecke zur Verfügung. Wir übernehmen, vorbehaltlich der Geltung gesetzlicher Haftungspflichten sowie vorbehaltlich der Regelungen in diesen AGB, keine Verantwortung für die mit unserer Software ausgeführten Handlungen bzw. für die mit unserer Software verarbeiteten Inhalte. Für sämtliche von Dir mit unserer Software ausgeführten Handlungen und verarbeiteten Inhalte gelten die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Verträge, die Du mit Deinen Kunden, Partnern, Mitarbeitern etc. schließt, mit denen Du bzw. für die Du unsere Software einsetzt.

(3)         Bei der Nutzung unserer Software ist es Dir insbesondere untersagt, Inhalte zu verarbeiten, Dritten zur Verfügung zu stellen oder sonstwie mit unserer Software in Verbindung zu bringen, die

 

●       pornographisches oder obszönes Material beinhalten,

●       Krieg, Terror und andere Gewalttaten verherrlichen,

●       geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden,

●       Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und/oder ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,

●       den Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine der vorbezeichneten Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

●       grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorganges in einer Würde verletzenden Weise darstellen,

●       geeignet sind, andere zu verleugnen, zu beleidigen, zu bedrohen oder jemandem übel nachzureden.

 

(4)         Für die Inanspruchnahme unserer Software gelten die mietrechtlichen Vorschriften. Instandhaltungsmaßnahmen wie Updates, Patches, Hotfixes sind Bestandteil unserer Leistung. Ein weitergehender Support wird bei entsprechender Vereinbarung angeboten. Über die Instandhaltungsmaßnahmen hinaus findet das gesetzliche Mietmängel-Gewährleistungsrecht Anwendung.

(5)         Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

(6)         Du darfst unsere Leistungen nicht an Dritte zur gewerblichen Nutzung überlassen.

(7)         Wir sind berechtigt, unsere Leistungen durch Dritte und Subunternehmen erbringen zu lassen.

(8)         Wir haben das Recht, in unserer Software während der Laufzeit des Lizenzvertrages nach eigenem Ermessen Updates, Upgrades, Erweiterungen und andere wesentliche Verbesserungen zur Verfügung stellen. Du erkennst an, dass solche Maßnahmen zu Änderungen des Erscheinungsbildes und/oder der Funktionalität der Software, der unterstützten Umgebung führen können und/oder dass die fortgesetzte Nutzung der Software es erforderlich machen kann, dass Du Dein eigenes System aktualisierst, einschließlich neuer Betriebssysteme oder Web-Browser.

(9)         Bei höherer Gewalt sind wir für die entsprechende Dauer berechtigt, unsere Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, sofern uns die Leistungserbringung tatsächlich nicht möglich ist. Als höhere Gewalt gelten von uns oder von einem Subunternehmer nicht zu vertretene und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse wie Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Pandemien und Epidemien, behördliche Anordnungen und ähnliche Umstände. Das Recht jeder Partei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Lizenzvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

(10)       Für das Handeln Deiner Nutzer bist Du verantwortlich und stehen hierfür wie für Dein eigenes Handeln ein.

(11)         Über Links oder Funktionalitäten in unserer Software kannst Du zu fremden Websites und Software gelangen, die nicht von uns betrieben werden und für die wir nicht verantwortlich sind. Solche Links oder Funktionalitäten sind entweder eindeutig gekennzeichnet oder durch einen Wechsel in der Adresszeile des Browsers oder eine Änderung der Benutzeroberfläche erkennbar.

(12)        Bei der Nutzung unserer Software ist es Dir untersagt:

 

●       Schutzrechte Dritter wie Marken, Urheber- und Namensrechte zu verletzen,

●       Maßnahmen, Mechanismen oder Software in Verbindung mit unserer Software zu verwenden, die die Funktion und den Betrieb der Software stören können,

●       Maßnahmen zu ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der technischen Kapazitäten der Software zur Folge haben können,

●       Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren,

●       der Software Elemente hinzuzufügen oder Elemente der Software zu ändern, zu löschen oder in einer anderen Form zu modifizieren,

●       grafische Elemente zu kopieren, zu entnehmen oder anderweitig zu verwenden oder zu versuchen, den Quellcode der Software zu dekompilieren (vorbehaltlich § 69e UrhG),

●       Hilfsmittel anzuwenden, die in den Betrieb der Software eingreifen (insbesondere sog. „Bots“, „Hacks“ etc.),

●       sich Premium-Funktionen oder sonstige Vorteile, wie etwa die systematische oder automatische Steuerung der Software oder einzelner Funktionen der Software, durch die Verwendung von Software Dritter oder sonstigen Anwendungen zu verschaffen oder Programmfehler zum eigenen Vorteil auszunutzen („Exploits“),

●       kommerzielle Werbung für Produkte bzw. Programme Dritter in Zusammenhang mit unseren Leistungen zu verbreiten,

●       schadcodehafte oder virenbehaftete Dokumente, Dateien, IT-Systeme Dritter und Daten im Zusammenhang mit unseren Leistungen zu verwenden,

●       über bereitgestellte Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software und Skripte einzusetzen, insbesondere wenn hierdurch unsere Leistungen blockiert, modifiziert, kopiert oder überschrieben werden, sowie

●       unsere Software durch Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheblicher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB) oder andere Straftaten zu beeinträchtigen.

 

(13)        Wir sind berechtigt, nach Angabe von legitimen Gründen den Zugang zu unserer Software abzulehnen und Dich als Kunden bzw. Deine Nutzer zu sperren oder auszuschließen bzw. den Lizenzvertrag außerordentlich zu kündigen, sollten wir wiederholte Beschwerden über Du erhältst oder sollten die Vorgaben aus dem Lizenzvertrag und diesen AGB, sonstige durch uns kommunizierte Anforderungen oder die Einhaltung gesetzlicher Regelungen wiederholt missachtet werden. Hierüber werden wir Dich jeweils unverzüglich informieren und Dir Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Vor einer vollständigen Sperrung oder einem vollständigen Ausschluss werden wir Dich angemessene Zeit vorab hierüber unter Angabe entsprechender Gründe informieren. Sofern Du den Grund, der zur Ablehnung, Sperrung oder zum Ausschluss geführt hat, beseitigst, werden wir eine Wiederaufnahme in unserer Software prüfen.

 

 

7.      Deine Mitwirkungspflichten für unsere Leistungen

 

(1)          Folgende Beistellungen und Mitwirkungen sind insbesondere von Dir als Nebenleistungspflichten kostenfrei uns gegenüber zu erbringen:

 

●      Falls notwendig: Einräumung von erforderlichen Nutzungsrechten an Software Dritter, insbesondere Datenbanken, Server-Betriebssysteme und Anwendungen.

●      Falls notwendig: Erstellung von Backups des IT-Systems und anderen IT-Komponenten.

●      Meldungen von Sach- und Rechtsmängeln sowie von Störungen müssen eine Problembeschreibung (z.B. mit Screenshots, anonymisierten Logfiles) enthalten.

●      Falls notwendig: Mitteilung der bei Dir geltenden Richtlinien zum Fernzugriff auf Dein IT-System.

●      Falls notwendig: Zurverfügungstellung von Testfällen, Testdaten und Testumgebungen.

●      Bei sicherheitsrelevanten Updates behalten wir uns vor, unsere Leistungen kurzfristig anzupassen. Daraus resultierende Anpassungen auf Deinen IT-Systemen sind von Dir vorzunehmen. Bei Bedarf leisten wir Dir hierbei Unterstützung.

●      Eigenständige und eigenverantwortliche Integration der Software (ggf. nebst Schnittstelle) in das bestehende IT-System des Kunden.

 

(2)         Du bist dafür verantwortlich, dass bei Dir die technischen Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit unserer Software gegeben sind, insbesondere hinsichtlich des Betriebssystems, der Verbindung zum Internet und der (Browser-)Software unter Beachtung der durch uns ggf. jeweils erteilten technischen Vorgaben. Im Falle der Weiterentwicklung oder Änderung der technischen Komponenten der Software (z.B. Betriebssystem-, Browsersoftware) obliegt es Dir, die notwendigen Anpassungen bei der von Dir eingesetzten Software vorzunehmen.

(3)         Verzögert sich die Erbringung unserer Leistung aufgrund eines Umstandes, den Du, Deine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, verschieben sich etwaige Terminvereinbarungen um den entsprechenden Zeitraum. Wir sind also bis zur ordnungsgemäßen Erbringung Deiner Mitwirkungspflichten von unserer Leistungspflicht befreit.

 

 

8.      Allgemeine Haftung

 

(1)          Wir haften, vorbehaltlich gesonderter Regelungen im Lizenzvertrag oder in diesen AGB für von uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und die von uns eingeschalteten Subunternehmer verursachten, unmittelbaren Sach- und Vermögensschäden.

(2)         Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt sowie bei unentgeltlicher Nutzung unserer Leistungen ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Lizenzvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung vertraut werden darf. Beide Parteien sind sich einig, dass der vertragstypische und vorhersehbare Schaden auf die Höhe des doppelten Auftragswertes begrenzt ist.

(3)         Wir haften der Höhe nach unbegrenzt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem vorsätzlichen, grob fahrlässigem oder arglistigen Handeln. Gleiches gilt bei der schriftlichen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer von uns zu erbringenden Leistung.

(4)         Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5)         Du hast für das Handeln Deiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und etwaiger anderer Nutzer unserer Leistungen wie für eigenes Handeln einzustehen. Darüber hinaus hast Du uns im Rahmen Deiner Verantwortlichkeit (siehe insbesondere Ziff. 5 bis 7 dieser AGB) im Falle eines zum Schaden führenden Umstandes, den wir nicht zu vertreten haben, auf erstes Anfordern von haftungsrechtlichen Inanspruchnahmen Dritter aufgrund von Schäden freizustellen, die durch Deine Nutzung unserer Leistungen bei Dritten und sonstigen Betroffenen hervorgerufen wurden.

 

 

9.      Gewährleistung für unsere Leistungen

 

(1)          Bei Vorliegen von Sach- und Rechtsmängeln gelten vorbehaltlich der Festlegungen in dieser Ziffer die gesetzlichen Regelungen. Es gilt § 377 HGB. Sämtliche Mängelansprüche stehen unter der Bedingung Deiner unverzüglichen Mängelanzeige gem. § 377 Abs. 1 und Abs. 3 HGB.

 

a.       Sachmängel

 

(2)         Wir werden die angezeigten Mängel an der Software innerhalb einer angemessenen Frist auf unsere Kosten zu beheben.

(3)         Du hast uns den zur Mängelbeseitigung erforderlichen Zugriff auf die Software zu ermöglichen.

(4)         Im Falle des zweimaligen Fehlschlags der geschuldeten Mängelbeseitigung bist Du zur außerordentlichen Kündigung des Lizenzvertrages gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB berechtigt. Ein Fehlschlag der Mängelbeseitigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Mängelbeseitigung für uns unmöglich ist, wenn wir die Mängelbeseitigung verweigern oder wenn die Mängelbeseitigung durch uns aus sonstigen Gründen für Dich unzumutbar ist.

(5)         Bei Miete ist die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Überlassung vorhandene Mängel aus § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

 

b.       Rechtsmängel

 

(6)         Unsere Leistungen werden Dir frei von Rechten Dritter verschafft. Bitte informiere uns unverzüglich in Textform, wenn Du Kenntnis über Rechte Dritter an unseren Leistungen erlangst.

(7)         Auf unser Verlangen hast Du uns die Verteidigung gegen die von Dritten geltend gemachten Ansprüche zu überlassen, uns sämtliche hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, Erklärungen zu erteilen und Befugnisse einzuräumen. Im Gegenzug stellen wir Dich von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen wegen der Rechte Dritter frei.

(8)         Sind unsere Leistungen tatsächlich mit Rechten Dritter belastet, sind wir nach unserer Wahl berechtigt,

●      die Rechter Dritter oder deren Geltendmachung zu beseitigen (z.B. durch Zahlung von Lizenzgebühren), oder

●      unsere Leistungen in der Weise zu verändern, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden.

 

c.       Allgemein

 

(9)         Mängelansprüche entfallen, wenn Du ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen vorgenommen hast oder wenn die Leistungen von Dir zu einem nicht von diesem Lizenzvertrag gedeckten Zweck eingesetzt werden und diese Handlung für das Auftreten des Mangels allein verantwortlich ist.

(10)       Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln verjähren, sofern sie nicht ohnehin schon nach den vorgenannten Regelungen beschränkt oder ausgeschlossen sind, in 12 Monaten.

 

 

10.    Dein Nutzungsrecht an unseren Leistungen

 

a. Softwarenutzung & Allgemeines

 

(1)          Du erhältst ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Lizenzvertrages befristetes und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung unserer Leistungen.

(2)         Die von Dir angelegten Nutzer sind zur Nutzung der Software gleichermaßen berechtigt, sofern diesbezügliche Lizenzen erworben wurden.

(3)         Eine selbständige Befugnis zur Unterlizenzierung oder sonstigen Übertragung Deiner Nutzungsrechte auf Dritte ist hiermit nicht verbunden.

(4)         Zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung, Dekompilierung oder sonstigen Umgestaltung der Software bist Du nicht berechtigt. Deine Rechte aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt.

(5)         Wir sind berechtigt, unsere Leistungen samt neuer Releases, sowie sonst im Zusammenhang mit dem Lizenzvertrag erarbeitetes allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen anderweitig zu verwenden (Zurverfügungstellung an Dritte, als Open Source Software etc.).

(6)         Test- und Demolizenzen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung auf eine Laufzeit von bis zu 30 Tagen beschränkt.

 

b. Open Source Software

 

(7)         An in unseren Leistungen enthaltener Open Source Software räumen wir Dir solche Rechte ein, die nach den für uns geltenden Lizenzbedingungen auf Dich übertragen werden können. Dir ist die Nutzung unserer Leistungen ausschließlich im Rahmen dieser Lizenzbedingungen gestattet. Für hierüber hinausgehende Nutzungen übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung.

 

 

11.     Datenschutz

 

(1)          Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung unserer Software. Alle Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertrages durch uns finden sich in unserer Datenschutzerklärung, die jederzeit unter https://auriconsult.com/datenschutz abrufbar ist.

(2)         Erlangst Du unter dem Lizenzvertrag die Möglichkeit, Kenntnis von personenbezogenen Daten von uns oder Dritten zu nehmen, sicherst Du zu, dass Du diese Daten nur auf berechtigte Art und Weise sowie zu einem vertragskonformen Zweck und unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen verarbeitest.

 

 

12.     Geheimhaltung

 

(1)          Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritten. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die den Personen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, weder allgemein bekannt noch ohne Weiteres zugänglich ist, daher von wirtschaftlichem Wert ist und die somit Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist (vgl. § 2 GeschGehG). Ein Geschäftsgeheimnis ist weiterhin eine Information, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet ist, die durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt ist, die unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz fällt und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Kein Geschäftsgeheimnis sind Informationen, die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind, die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der offengelegten Partei bekannt geworden sind, die die offengelegte Partei durch einen berechtigten Dritten erfahren hat und die die offengelegte Partei selbst entwickelt hat.

(2)         Die empfangende Partei, sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist. Im Übrigen wird die empfangende Partei die Geschäftsgeheimnisse vor Kenntnisnahme Dritter schützen.

(3)         Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben.

(4)         Soweit Daten, die wir für Dich verarbeiten, in den Anwendungsbereich von Berufsgeheimnisträgern, insbesondere solche Daten, die in die §§ 203 ff. StGB fallen (im Folgenden „Nutzerdaten“), gilt das Folgende:

a.      Wir verpflichten uns, alle Nutzerdaten zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen,

b.      Wir verpflichten uns, uns nur insoweit Kenntnis von Nutzerdaten zu verschaffen, wie dies für Zwecke der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen erforderlich ist,

c.      Wir sind darauf hingewiesen worden, dass Personen, die an der beruflichen Tätigkeit eines Berufsgeheimnisträgers mitwirken, sich nach den anwendbaren gesetzlichen Regelungen (z.B. nach § 203 Abs. 4 Satz 1 StGB) strafbar machen, wenn sie unbefugt ein fremdes Geheimnis – also auch Nutzerdaten – offenbaren, dass ihnen bei Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Die strafrechtlichen Folgen können je nach Umstand der Geheimnisverletzung Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sein,

d.      Sofern wir uns weiterer mitwirkender Personen (z.B. eigene Mitarbeiter oder Subunternehmer), die Zugang zu Nutzerdaten bestimmungsgemäß haben oder sich verschaffen können, zur Erfüllung der geschuldeten Leistungen bedienen, verpflichten wir diese mindestens in Textform zur Geheimhaltung dieser Nutzerdaten gem. den uns treffenden Vorgaben. Unterbleibt eine solche Verpflichtung der weiteren mitwirkenden Personen, machen sich die bei uns handelnden Personen nach § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 StGB strafbar (Freiheits- oder Geldstrafe), wenn die weiteren mitwirkenden Personen unbefugt ein fremdes, ihnen bei der Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenes Geheimnis, offenbaren,

e.      Zur Inanspruchnahme von

                                                i.     Subunternehmern zur Erfüllung der geschuldeten Leistungen, oder,

                                               ii.     Leistungen, die außerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union erbracht werden,

bedürfen wir Deiner Einwilligung in Textform. Diese Einwilligung gilt bei Vertragsschluss in Bezug auf die Dir zu diesem Zeitpunkt bekannten und von uns eingesetzten Subunternehmen und Unterauftragsverarbeiter gem. Auftragsverarbeitungsvertrag sowie Integrierter Dienste als erteilt.

f.       Wir verpflichten uns, jederzeit während der Laufzeit dieses Lizenzvertrages auf Deine Aufforderung (i) Auskünfte im Wege einer Selbstbeurteilung zu erteilen und weitere Informationen zu überlassen bzw. auskunftsfähige Personen zu benennen, die es Dir nach eigenem Ermessen ermöglichen, die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch uns und unsere Zuverlässigkeit hinsichtlich der Bereitstellung der geschuldeten Leistungen, insbesondere der Einhaltung der Punkte (a) bis (d), zu überprüfen und (ii) im Falle von Auffälligkeiten oder Zweifeln selbst oder durch Beauftragung eines unabhängigen und zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten die Möglichkeit zur Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu gewähren,

g.      Wir wurden darauf hingewiesen, dass uns gegenüber staatlichen Stellen ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53a StPO in Bezug auf Nutzerdaten zusteht und dass wir verpflichtet sind, dieses Zeugnisverweigerungsrecht auszuüben, solang und soweit Du uns nicht von dieser Pflicht befreist,

h.      Wir wurden darauf hingewiesen, dass die sich im Gewahrsam von uns befindlichen Nutzerdaten dem Beschlagnahmeschutz aus § 97 Abs. 2 StPO unterliegen. Wir verpflichten uns, diese Nutzerdaten nicht ohne Deine ausdrückliche Einwilligung an Dritte herauszugeben und im Falle einer Beschlagnahme dieser zu widersprechen und, soweit rechtlich erlaubt, Dich unverzüglich zu informieren.

 

 

13.    Übertragung auf Dritte

 

(1)          Wir sind berechtigt, den Lizenzvertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit uns verbundenes Unternehmen zu übertragen. Hierüber werden wir Dich in Textform mindestens zwei Monate vor der geplanten Übertragung informieren.

(2)         Eine Übertragung des Lizenzvertrages auf einen Dritten bedarf Deiner vorherigen Zustimmung. Im Falle Deines Widerspruchs wird der Lizenzvertrag unverändert fortgeführt. Der Widerspruch gilt als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Lizenzvertrages durch uns.

 

 

 

14.    Referenznennung


Beide Parteien sind nach vorheriger Freigabe der jeweils anderen Partei, die mindestens in Textform (E-Mail ausreichend) zu erfolgen hat, berechtigt, die jeweils andere Partei samt Logo und Kurzbeschreibung der jeweiligen Unternehmung in der Außendarstellung entsprechend zu erwähnen. Hierfür notwendige Informationen, wie z.B. Logo, Beschreibungstexte, Versionsstand, Kontakt- und Supportwege sind vorab bereitzustellen.

 

 

 

15.    Schlussbestimmungen

 

(1)          Die Abtretung von einzelnen Ansprüchen aus diesem Lizenzvertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform. Die Abtretung von Geldansprüchen ist hiervon ausgenommen.

(2)         Auf die gesamte Vertragsbeziehung der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(3)         Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, ist das sachlich zuständige Gericht an unserem Sitz.

(4)         Die Beachtung des Exportkontrollrechts sowie die Beachtung sämtlicher Ein- und Ausfuhrbestimmungen in Bezug auf unsere Leistungen liegt ausschließlich bei Dir.

(5)         Vorbehaltlich gesonderter Regelungen in diesen AGB zur Preisanpassung gilt Folgendes in Bezug auf Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie des gesamten Lizenzvertrages: Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie des gesamten zwischen uns bestehenden Lizenzvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail ausreichend), sofern nicht die folgenden Erläuterungen besondere Form- oder Prozessvorschriften vorschreiben.

 

a.      Änderungen und Ergänzungen, die aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Anforderungen an unserer Leistungserbringung von uns vorgenommen werden (müssen) und die keine negativen Auswirkungen auf die Dir zustehenden Leistungen haben, werden wirksam, wenn Du einer Änderung nicht innerhalb eines (1) Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widersprichst und wir Dich vorab auf Dein Widerspruchsrecht hingewiesen haben. Widersprichst Du der Änderung, gilt der Lizenzvertrag unverändert weiter und wir sind zur außerordentlichen Kündigung des Lizenzvertrages mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats berechtigt.

b.      Änderungen und Ergänzungen des Lizenzvertrages, die wir aufgrund geänderter Leistungs-, Vergütungs- oder sonstiger kaufmännischer oder operativer Anforderungen vornehmen möchten und welche negative Auswirkungen auf unser Vertragsverhältnis für Dich haben, werden nur wirksam, wenn Du ihnen ausdrücklich zustimmst. Diese Zustimmung kann über das Klicken eines Einwilligungs-Buttons in der Änderungsmitteilung (E-Mail oder Pop-Up im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen) bzw. auf einem sonstigen von uns für Dich bereitgestellten einfachem & transparentem Wege erteilt werden. Solltest Du nicht zustimmen, gilt der Lizenzvertrag unverändert weiter und wir sind zur Kündigung des Lizenzvertrages im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen berechtigt.

c.      Die Textform gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel. Der Vorrang individueller Nebenabreden bleibt unberührt.

d.      Die vorgenannten Fristen gelten nicht und es besteht lediglich ein Informationsrecht über Änderungen des Lizenzvertrages, sofern die Änderungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr notwendig sind, um vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.

 

(6)         Sollte eine der Bestimmungen des Lizenzvertrages unwirksam sein oder der Lizenzvertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen oder lückenhaften Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen durch wirtschaftlich den unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen am Nächsten kommende Bestimmungen zu ersetzen bzw. zu vervollständigen.

 

 

Stand:     September 2025

 

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